Die Null-Toleranz-Politik von Cider
Die Zulieferer müssen diese Standards einhalten und sicherstellen, dass ihre eigenen Zulieferer und Unterauftragnehmer dies ebenfalls tun. Cider erwartet, dass die Zulieferer die nationalen Gesetze und internationalen Standards zum Schutz der Mitarbeiter und des Gemeinwesens vollständig einhalten.
Menschenrechte
  • Die Lieferanten müssen mit Cider oder seinen Vertretern zusammenarbeiten, um ESG-Bewertungen durchzuführen.
  • Die Beschäftigung von Personen unter 16 Jahren ist strengstens untersagt; die Lieferanten sollten nicht in der Vergangenheit Kinderarbeit beschäftigt haben.
  • Zwangs- oder Gefängnisarbeit ist streng verboten.
  • Die Lieferanten dürfen die Personalausweise der Arbeitnehmer nicht zurückhalten und die Arbeitnehmer nicht durch Verzögerung oder Einbehaltung des Lohns zur Arbeit zwingen.
  • Von neuen Arbeitnehmern (einschließlich ausländischer Arbeitnehmer) dürfen keine Kautionen, Sicherheitsleistungen oder sonstigen Gebühren während des Einstellungsprozesses verlangt werden.
  • Während der Arbeitszeit dürfen die Beschäftigten nicht daran gehindert werden, Wasser zu trinken oder die Toilette frei zu benutzen.
  • Während der Pausen dürfen die Arbeitnehmer nicht daran gehindert werden, den Arbeitsplatz oder öffentliche Bereiche (einschließlich Schlafsäle, Werksgelände usw.) frei zu verlassen, und die Arbeitnehmer dürfen nicht bestraft werden, wenn sie sich weigern, Überstunden zu leisten.
  • Die Lieferanten dürfen sich nicht an jeglicher Form von körperlichem, sexuellem, verbalem oder mentalem Missbrauch und/oder Belästigung von Mitarbeitern beteiligen.
  • Es gibt keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Region, der Rasse, der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Schwangerschaft, des Familienstandes, der Nationalität usw. Dies gilt für die Einstellung, die Entlohnung, den Zugang zu Beförderungen und/oder andere Disziplinarmaßnahmen.
  • Das Recht, Gewerkschaften oder andere Arbeitsorganisationen zu gründen, ist ohne Einmischung geschützt.
  • Der Monatslohn aller Beschäftigten darf nicht unter dem örtlichen Mindestlohn liegen.
Sicherheit
  • Den Arbeitnehmern werden an allen Arbeitsplätzen sichere Bedingungen geboten.
  • Alle Gebäude entsprechen den Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Feuer und bauliche Sicherheit. An keinem Teil eines Gebäudes, einschließlich der Wände, Böden oder Balken, gibt es Anzeichen für Gefahren.
  • Für alle Fabrikgebäude ist eine Brandschutzgenehmigung erforderlich.
  • Produktions- und Lagerräume sollten mit zwei oder mehr Sicherheitsausgängen ausgestattet sein.
  • Die Notausgänge müssen stets unverschlossen bleiben.
  • In Produktions- und Lagerhallen ist das Rauchen verboten - Küchen sind in diesen Bereichen nicht erlaubt.
  • Beim Betrieb auf engem Raum sollten angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um Verletzungen oder Unfälle zu vermeiden.
  • Gerade Auspuffrohre und Gasheizungen mit offenem Abzug sind in den Schlafsälen für die Mitarbeiter verboten.
  • Es sollte sichergestellt werden, dass alle verschlossenen Türen von innen geöffnet werden können.
  • Alle Schlafsäle für Angestellte sollten über zwei oder mehr Sicherheitsausgänge verfügen.
Umwelt
  • Alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und Lizenzen müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.
  • Die im Produktionsprozess verwendeten Ressourcen stammen aus verantwortungsvollen Quellen, und sowohl die Lieferanten als auch die Herkunft der Rohstoffe werden streng überwacht.
  • Die Lieferanten müssen alle wesentlichen Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb ermitteln. Die Lieferanten müssen Informationen und Möglichkeiten zur Weiterbildung von Mitarbeitern, Subunternehmern und Lieferanten in Bezug auf umfassendere Umweltmanagementaktivitäten und -praktiken anbieten (z. B. Verbesserung der Effizienz von Maschinen oder Prozessen, energie- oder wassersparende Verfahren usw.).
  • Die Lieferanten müssen alle Abfallquellen nach Möglichkeit wiederverwenden oder recyceln.
  • Emissionen von gefährlichen Abfällen, Abwässern oder Abgasen müssen streng nach unseren Umweltrichtlinien erfolgen.
  • Alle Abfallströme müssen in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle getrennt und separat gelagert werden. Die Lieferanten sind dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter geschult und mit einer geeigneten Gesundheits- und Sicherheitsausrüstung ausgestattet werden.
Integrität
  • Um ein sicheres und geschütztes Umfeld für Personen zu gewährleisten, die ihre Bedenken äußern, darf keiner, der in gutem Glauben Bedenken meldet, jegliche nachteilige Konsequenzen fürchten, selbst wenn er sich irrt. Der Schutz vor Viktimisierung, Belästigung oder Disziplinarmaßnahmen ist unerlässlich.
  • Alle Formen der Bestechung und Korruption, ob direkt oder indirekt, mit Personen oder Organisationen, sind untersagt. Wir verpflichten uns, alle unsere Geschäfte und Beziehungen professionell, fair und integer zu führen, unabhängig davon, wo wir tätig sind.